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Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.

Das Angebot ist nur für Sie bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Eine Weitergabe verpflichtet zum Schadenersatz, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluß kommt. Die Provision

zuzüglich Mehrwertsteuer ist bei Abschluss eines Vertrages durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung

zahlbar und fällig.

Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz in Höhe der Maklerprovision. Die Vergütungspflicht entfällt nicht

durch einen späteren Rücktritt vom Vertrag, durch seine Anfechtung, Wandlung, Nichtausführung, Aufhebung oder

durch die Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Verkaufsrechtes.

Da wir alle Objekte gleichzeitig mehreren Interessenten anbieten, müssen wir uns Zwischenverkauf/-vermietung vorbehalten.

Ist Ihnen das Angebotsobjekt bereits angeboten worden, so können Sie sich nur darauf berufen, wenn Sie uns Ihre Vorkenntnis

innerhalb von 5 Tagen schriftlich mitteilen und nachweisen, andernfalls sind Sie bei Vertragsabschluß zur Provisionszahlung

verpflichtet. Die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei Direktverhandlung

ist auf uns Bezug zu nehmen und uns über das Ergebnis Nachricht zu geben. Vom Verkäufer dem Käufer angebotene weitere

Immobilien gelten als durch uns angeboten und sind provisionspflichtig.

Soweit keine andere Regelung vereinbart ist, darf eine Innenbesichtigung nur im Einverständnis mit uns und der Verkäufer-/

Käuferseite vorgenommen werden.

Bei Abschluss eines Kaufvertrages/Mietvertrages über ein von uns vermitteltes oder nachgewiesenes Objekt ist die ortsübliche

Maklerprovision zu zahlen.

Diese beträgt zur Zeit:

a)

bei Verkäufen 4 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer des Kaufpreises;

b)

bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit oder mit einer festen Laufzeit, (2) zwei Monatsmieten

zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Verpflichtung zur Provisionszahlung entsteht auch bei Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren.

Die Aufnahme von Verhandlungen mit uns oder dem Verkäufer/Käufer/Vermieter/Mieter bedeutet Anerkennung unserer

Geschäftsbedingungen. Mündlich getroffene Abreden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lingen.

AWUS GmbH