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  Bau-/Projekt-Consulting  
     
     
  Die AWUS übernimmt das Consulting für die technische, wirtschaftliche und finanzielle

Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Projekten

 
  Die technische und wirtschaftliche Betreuung wird durch Partnerfirmen in folgenden Bereichen veranlasst:  
     
  Technische Betreuung  
  Im Namen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer alle für die technische Vorbereitung, Durchführung und schlüsselfertige Erstellung der Bauprojekte erforderlichen Maßnahmen vorbereiten, koordinieren und vornehmen. Er hat hierbei die Entscheidungen des Auftraggebers über die endgültige  Baudurchführung sowie die Weisungen des Auftraggebers bei Sonderausstattungs- und  Sondergestaltungswünschen im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen zu beachten.
Der  Auftragnehmer  hat im Rahmen der technischen  Betreuung, im  Benehmen mit dem  bauleitenden Architekten, insbesondere folgende Leistungen zu erbringen, soweit hiermit nicht andere Baubeteiligte direkt beauftragt sind:
- Vorbereitung, Veranlassung und Überwachung der Grundstücksvermessung und der katastermäßigen
  Fortschreibung;
- Vorbereitung der erforderlichen Erschließungs-, Versorgungs- und Nachbarverträge;
- Vorbereitung und Überwachung aller Verträge und Maßnahmen der Grundlagenermittlung, Vor-,
  Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie der Erwirkung der Baugenehmigung
  und der von  anderen  Baubeteiligten gefertigten  Werkpläne, Teilzeichnungen oder sonstigen
  Planunterlagen;
- Vorbereitung, Durchführung  und  Überwachung des  Vergabeverfahrens für sämtliche andere
  Baubeteiligten, einschließlich sämtlicher für die schlüsselfertige Erstellung des  Bauvorhabens
  erforderlichen Bauwerks-, Architekten-, Ingenieur- oder sonstigen Verträge sowie die
  Aufstellung und Überwachung von Baufristen- und Zahlungsplänen;
- Veranlassung der Objektüberwachung, Objektbetreuung  und Dokumentation zur schlüsselfertigen
  Erstellung des Bauvorhabens einschließlich der Mitwirkung bei  der Bauabnahme und der Beschaf-
  fung vom Auftraggeber  geforderten  behördlichen  Gebrauchsabnahmegenehmigungen  sowie der
  Überwachung von Baufortschritt und Mängelbeseitigung und der Mitwirkung bei der Durchsetzung
  von Gewährleistungsansprüchen gegenüber allen an der Bauausführung Beteiligten;
- Veranlassung und Überprüfung ordnungsgemäßer Rechnungslegung und Rechnungserstellung aller
  an der Durchführung des Bauvorhabens beteiligten Personen und Unternehmen spätestens
  innerhalb von zwei Monaten nach erfolgter Schlussabnahme sowie Erstellung der
  Gesamtbaukostenabrechnung;
- Überwachung der vertragsgemäßen Leistungserbringung der direkt beauftragten anderen
  Baubeteiligten.
 
     
  Ihr persönlicher Ansprechpartner: Wendelin Wintering, Geschäftsführer der AWUS GmbH  
  e-mail: 05902-5671  Fax.: - 5185  
 

Internet: www.awus-wintering.de

   
     
 

Der  Auftragnehmer hat  den  Auftraggeber über alle das  Bauvorhaben  berührenden  wesentlichen Vorgänge  und  Maßnahmen  (z. B. Vergabeverfahren)  laufend und  umfassend, mindestens jedoch
14-tägig zu unterrichten.
Der Auftragnehmer hat Änderungen in der Planung oder der Bauausführung, die aufgrund von Beschlüssen des Auftraggebers oder aufgrund behördlicher Auflagen oder aus technischen Gründen erforderlich werden, in Abstimmung mit dem Auftraggeber vorzunehmen oder zu veranlassen, sofern
und soweit dies zur möglichst zeitgerechten Erstellung des Bauvorhabens in wirtschaftlich möglichst gleichwertiger Bauausführung sachlich geboten und zweckmäßig ist.

Wirtschaftliche und finanzielle Betreuung
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber alle für die wirtschaftliche und finanzielle Betreuung des Projektes sowie der späteren  wirtschaftlichen  Verwertung erforderlichen  Maßnahmen und Verträge vorzubereiten, zu beauftragen, sachlich und zeitlich zu koordinieren und deren Durchführung zu überwachen.
Im  Rahmen der  wirtschaftlichen  und  finanziellen  Betreuung  hat der  Auftragnehmer für den 
Auftraggeber insbesondere die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Finanzielle Betreuung des Auftraggebers bei der Beschaffung und Durchführung der Zwischen-
  und Zwischen- und Endfinanzierung, insbesondere durch
- Erstellung von Bauzustandsberichten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Erleichterung der
  Endfinanzierung und  deren  laufende Anpassung an die  Kostenentwicklung des  Bauvorhabens;
- Beschaffung sonstiger Beleihungs- und  Darlehenssicherungsunterlagen wie  Grundbuchauszüge,
  Grenzbescheinigungen, Lage- und Baupläne, Genehmigungsunterlagen, Wohnflächen-, Baukosten-
  und sonstige Berechnungen;
- Beschaffung und Überprüfung von Unterlagen für den Abschluss von Wartungsverträgen sowie 
  Sach- und Haftpflichtversicherungen während der Bauzeit;
- Mitwirkung bei der dinglichen Sicherstellung der erforderlichen Finanzierungsmittel und deren
  Überwachung.
Vertragsgegenstand, Auftragsdurchführung und Haftung, Vergütung des Auftragnehmers, Vertragsdauer und Kündigung, Vollmachten und die Schlussbestimmungen werden gesondert geregelt.

 
 

 

 
  Ihr persönlicher Ansprechpartner: Wendelin Wintering, Geschäftsführer der AWUS GmbH  
  e-mail: 05902-5671  Fax.: - 5185  
 

Internet: www.awus-wintering.de