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  H a u s v e r w a l t e r v e r t r a g M i e t o b j e k t  
     
  Hausverwaltungen werden von uns zu bestimmten Konditionen übernommen!  
  Beispiel: Hausverwaltervertrag  
   
 

H a u s v e r w a l t e r v e r t r a g M i e t o b j e k t

zwischen

 

Straße/Nr.

 

PLZ/Ort

 

- im folgenden Auftraggeber genannt -

und

AWUS GmbH

Immobilien-Verwaltung-Vermietung-Verpachtung

Mühlenstr. 9

49832 Freren

- im folgenden Beauftragter genannt -

wird nachstehender Hausverwaltervertrag vereinbart:

§

1

Gegenstand des Auftrags

Der Auftraggeber überträgt dem Beauftragten die Verwaltung des Grundstücks

PLZ

Ort

Str.

Nr.

 

 

 

 

 

bezüglich aller Angelegenheiten, die zur laufenden Verwaltung notwendig und zweckmäßig sind.

Der Beauftragte verpflichtet sich, die Hausverwaltung gewissenhaft zu führen und alles zu tun,

was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist und dabei die Interessen des Auftraggebers

zu wahren und zu vertreten.

2

Aufgaben des Beauftragten - Leistungskatalog

Der Beauftragte ist - soweit die Regelung in § 9 nicht entgegensteht - insbesondere berechtigt und

verpflichtet:

-

Den baulichen und technischen Zustand des Hauses zu überwachen und die erforderlichen Reparatu-

ren ausführen zu lassen. Bei Reparaturaufträgen oder Aufträgen für sonstige Leistungen, die die Betrag

von € 1.000.-- nach Kostenvoranschlag übersteigen, hat der Beauftragte zuvor die Einwilligung des

Auftraggebers einzuholen. Der Beauftragte ist zur Abnahme und Prüfung der Leistungen berechtigt

und verpflichtet.

-

Die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und bei Verstößen abzumahnen oder sonst in

geeigneter Weise einzuschreiten.

-

Den gesamten Verkehr mit Mietern und Pächtern, insbesondere auch den Abschluss und die Kündigung

von Miet-, Pacht- und Hauswartsverträgen, abzuwickeln.

-

Den pünktlichen Eingang aller Miet- und Pachtzahlungen zu überwachen, Miet- und Pachtzahlungen

entgegenzunehmen.

-

Mietrückstände oder sonstige Rückstände der Mieter außergerichtlich und gerichtlich geltend zu

machen, erforderlichenfalls durch Einschaltung eines geeigneten Rechtsanwalts. Insoweit hat der

Beauftragte Prozessvollmacht und ist berechtigt, anderen Personen Unterprozessvollmacht zu erteilen.

-

Die pünktliche Zahlung aller Ausgaben wie öffentlicher Abgaben, Versicherungsbeiträge, Zinsen und

Tilgungen für Kredite, Handwerksrechnungen usw. zu veranlassen.

-

Aufstellen eines Wirtschaftsplanes einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart.

Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.

Seite

1 v. 4

-

Durch Abschluss von Lieferverträgen dafür Sorge zu tragen, dass stets das erforderliche Heizungs-

material vorhanden ist sowie eine notwendig werdende Aufteilung von Heizkosten und sonstigen

Kosten unter den Mietern vorzunehmen und mit Wirkung gegenüber den Mietern zu berechnen.

-

Den Auftraggeber gegenüber Versicherungsgesellschaften zu vertreten, insbesondere die zur Wahrung

der Rechte des Auftraggebers erforderlichen versicherungsrechtlichen Anzeigepflichten und

Obliegenheiten bei Schadensfällen vorzunehmen.

-

Eingehende Gelder und rechtsgeschäftliche oder sonstige Erklärungen, die an den Auftraggeber als

Hauseigentümer gerichtet sind, für den Auftraggeber entgegenzunehmen und unverzüglich für

Weiterleitung an den Auftraggeber zu sorgen.

3

Bevollmächtigung

Der Beauftragte ist bevollmächtigt, im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben im Namen des

Auftraggebers zu handeln und insbesondere rechtsgeschäftliche Erklärungen mit Wirkung für und

gegen den Auftraggeber abzugeben.

4

Vertretung

Ist der Beauftragte in dringenden Fällen an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert, so hat er das

Recht, auf seine Kosten einen geeigneten Verwalter als Ersatz zu bestellen. Der Auftraggeber muss

vorher in Kenntnis gesetzt werden. Für die Handlungen des Vertreters hat der Beauftragte wie für

eigene Handlungen einzustehen.

5

Rechnungslegung

Der positive Überschuss der für das Grundstück eingehenden Gelder hat der Beauftragte auf das

Konto des Auftraggebers bei der

Bank:

 

Konto-Nr.:

 

BLZ:

 

einzuzahlen. Im übrigen hat der Beauftragte Gelder oder sonstige Vermögensgegenstände,

die zur Hausverwaltung gehören, von seinem sonstigen Vermögen stets getrennt zu halten.

Über alle Einnahmen und Ausgaben hat der Beauftragte ordnungsgemäß Buch zu

führen und alle Belege sorgfältig zu sammeln. Am Anfang eines neuen Wirtschaftsjahres

wird der Beauftragte dem Auftraggeber einen Wirtschaftsplan für das vorausliegende Jahr erstellen,

aus dem die vermutlichen Einnahmen und die notwendigen Kosten für das Hausgrundstück und

mögliche Überschüsse oder Verluste ersichtlich sind.

6

Vergütung

Der Beauftragte erhält für seine gesamte Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von

% (sieben)

7

der Nettomieteinnahmen zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Mindestvergütung beträgt €

0,00

monatlich.

Diese Vergütung ist folgendermaßen zu zahlen:

-

Nettomieteinnahmen am Jahresanfang; bei Beginn dieses Vertrages; davon als Festvergütung %

5

monatl.

-

Jahresnettomieteinnahmen am Jahresende feststellen, davon %

7,00

jeweils zzgl. Mwst.,

dann Endabrechnung legen und entsprechende Ausgleichszahlungen durchführen.

-

Die monatlichen Zahlungen sind im voraus fällig.

Seite

2 v. 4

Außerdem erhält der Beauftragte für seine Auslagen und Aufwendungen aus seinem Vermögen wie

Porto, Fernsprechgebühren, Schreibpapier, und Formulare eine monatliche Pauschale

von €

20,00

zzgl. Mwst..

Erledigt der Beauftragte besondere Aufgaben, wie z.B. Fertigung von Steuererklärungen, Schätzungen,

außergerichtliche oder gerichtliche Rechtsverfolgung usw., so sind diese Arbeiten vom Auftraggeber

mit den hierfür üblichen Gebühren oder Sätzen besonders zu vergüten.

Fahrtkosten werden der Beauftragten auf Nachweis mit €/Km

0,30

ersetzt.

 

Der Beauftragte ist berechtigt, die Vergütungen aus den eingehenden Miet- und Pachtgeldern zu

entnehmen.

7

Dauer des Vertrages

Dieser Verwaltervertrag wird auf die Dauer von

 

Jahr

fest abgeschlossen. Er beginnt

mit dem

 

und endet am

 

.

.

Vor Ablauf dieser Vertragszeit kann der Vertrag von beiden Teilen nur aus wichtigem Grunde gekündigt

werden.

Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht der Auftraggeber oder der Beauftragte drei Monate

vor Ablauf erklärt, dass der Vertrag nicht über den festgesetzten Endzeitpunkt fortgesetzt werden soll.

Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

8

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

1. Übergabe der Unterlagen

-

Dem Beauftragten rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit sämtliche Verwaltungsunterlagen, die zu einer

ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen, insbesondere:

-

Teilungserklärung / Gemeinschafts-/Hausordnung;

-

Aktuelle Stammdaten (Eigentümerlisten, Adressen, Wohnungs-Nr., Wohnflächen);

-

Alle Beschlussprotokolle evtl. Eigentümerversammlungen;

-

Alle gerichtlichen Entscheidungen aus WEG-Verfahren;

-

Vollständige Bau-, Revisions- und Lagepläne einschl. Massenangaben;

-

Alle z.Zt. bestehenden Verträge, die mit Dritten im Namen des Auftraggebers abgeschlossen wurden;

-

Den gültigen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung;

-

Geprüfte Belege in geordneter Form einschließlich Geldbestandsnachweis (Status) über gemeinschaftliche

Gelder in spezifizierter Form.

2. Weiterveräußerung

Rechte und Pflichten

Bei Weiterveräußerung hat der Auftraggeber dessen Rechtsnachfolger zu verpflichten, dass mit dem

Eigentumsübergang alle Ansprüche und Verpflichtungen des Auftraggebers einschließlich dem Anteil an

der Instandhaltungsrückstellung auf den Erwerber übergehen.

Seite

3 v. 4

9

Besondere Vereinbarungen

Die Parteien treffen folgende besonderen Vereinbarungen:

Der Beauftragte schließt bei folgender Versicherung

 

eine Versicherung ab.

Die Deckungssumme beträgt für Personen u.Sachschäden

 

pauschal sowie

für Vermögensschäden je Einzelfall

 

.

10

Vertragsänderungen und Vollmachtsurkunde

Änderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgefasst und von beiden

Vertragsteilen unterschrieben sind.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die

Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.

Der Auftraggeber hat dem Beauftragten eine Vollmachtsurkunde auszustellen über die in

diesem Vertrag enthaltenen Bevollmächtigungen, für den Auftraggeber Dritten gegenüber zu handeln.

Freren, den

 

Freren, den

00.01.00

Ort, Datum

Ort, Datum

Auftraggeber:

0

Beauftragter:

AWUS GmbH (GF: Wintering)